Corona-Regeln ab 03.11.2021

Liebe TG-Mitglieder und Übungsleiter,

da immer wieder von Sportlern und Übungsleitern bei mir nachgefragt wird, hier kurz die aktuellsten Corona-Regeln.

Ab Mittwoch, dem 3.11.2021, gilt die sogenannte Warnstufe. Die CoronaVO vom 15. Oktober schreibt in der Warnstufe für nicht-immunisierte Besucher/innen für den Zutritt zu Veranstaltungen in geschlossenen Räumen einen negativen PCR-Testnachweis vor, bei Veranstaltungen im Freien reicht auch ein Antigen-Schnelltest.

Im Sinn der CoronaVO ist eine Trainings-/Übungsstunde im Sportverein ebenso wie ein Wettkampf oder ein Spiel in den Ballsportarten eine „Veranstaltung“.

Für Vereins-Mitarbeiter (angestellt/bezahlt oder ehrenamtlich tätige ÜL/Trainer/Helfer) gelten bei Veranstaltungen die Regelungen der SARS-CoV-2-Arbeitsplatzschutzverordnung. Ihnen muss der Verein als Arbeitgeber 2 x pro Woche einen Antigen-Schnelltest anbieten und als Mitarbeiter mit Kontakt zu externen Personen müssen nicht immunisierte ÜL/Trainer/Helfer dieses Angebot wahrnehmen – unabhängig davon, ob die Veranstaltung in geschlossenen Räumen oder im Freien stattfindet.

Dieser Test (nur Antigen) kann bei mir im Geschäft gemacht werden. Bitte vorher kurz anmelden unter schweizer@medipha.de oder 07331 – 2004 55.

Für Honorarkräfte/Selbständige gilt dies analog in eigener Verantwortung. Testnachweise sind vier Wochen aufzubewahren und auf Anforderung dem Ordnungsamt/Gesundheitsamt vorzulegen.

Immunisierte Personen sind von der Testpflicht ausgenommen, ebenso Kinder vor dem Schulalter und Schüler/innen sowie einige weitere Personengruppen, die in der CoronaVO detailliert festgelegt sind.

Einige Links zu wichtigen Informationen:

Pressemitteilung des Sozialministeriums vom 2.11.2021: sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/warnstufe-durch-landesgesundheitsamt-ausgerufen/

Corona-Regeln ab 28. Oktober auf einen Blick: www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/211028_Auf_einen_Blick_DE_01.pdf

Aktuelle CoronaVO: www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/

Fragen und Antworten der Landesregierung zur CoronaVO: www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-corona-verordnung/ (hier besonders: „Was gilt beim Sporttreiben“)

Freundlichen Gruß

Ihr Dr. Stephan Schweizer

1. Vorsitzender der TG Geislingen