Öffnung für Sportbetrieb

Stephan Schweizer – 15.05.2020

Liebe TG-Mitglieder,

da immer mehr unserer Sportgruppen ungeduldig werden und wieder loslegen wollen, will ich mal kurz festhalten, was Stand der Dinge ist. Unter folgenden Bedingungen wäre es möglich, wieder Übungsstunden auf Sparflamme abzuhalten:

  1. Zuerst: jede wieder startende Gruppe muss vom Vorstand genehmigt werden.
  2. Sport ausschließlich im Freien.
  3. Nur im TG-Stadion und ev. auf dem Geiselstein-Gelände.
  4. Training nur mit Trainer, nicht allein bzw. einzeln.
  5. Nicht im Fitnessraum der TG.
  6. Max. Gruppengröße: 1 Übunsgleiter + 4 Teilnehmer.
  7. Die einzelnen Gruppen im Stadion haben einen Abstand von 30 m einzuhalten.
  8. Im TG-Stadion ist die Nutzung eingeschränkt, weil die Personenzahl dort insgesamt begrenzt ist und zu den üblichen Zeiten (gegen Abend) das Stadion schon bei sehr wenigen Teilnehmern voll ausgelastet ist.
  9. Jede Sportstunde ist zu melden und wird von uns in einen Belegungsplan eingetragen.
  10. Auf keinen Fall in TG-Gruppen im freien Gelände (Joggen, Walking, Wandern, Radfahren, …). Das kostet sicher Strafe, die die TG nicht übernimmt.
  11. Kein Umziehen und Duschen im Stadion.
  12. Abstand von mindestens 1,5 m. Manchmal wird auch 2 m empfohlen.
  13. Keine Zuschauer. Eltern dürfen nicht mit ins Stadion.
  14. Kein körperlicher Kontakt.
  15. Handy-Nutzung während des Trainings nicht erlaubt, auch die Aufnahme von Fotos.
  16. Alle Teilnehmer betreten die Sportanlage erst kurz vor der Übungseinheit und verlassen diese unmittelbar danach wieder.
  17. Keine Begrüßungsrituale.
  18. Empfehlung für Trainer: Tragen von Mundschutz.
  19. Trainings- und Sportgeräte sind individuell von jeweils nur einer Person zu nutzen und müssen nach jeder Übungseinheit sorgfältig gereinigt und desinfiziert werden. Bei Ballsportarten bringt jeder seinen eigenen Ball mit.
  20. Keine wechselnde Nutzung von Matten. Wenn jeder ein eigenes, großes Handtuch mitbringt, dann ist das hygienisch und die Abstandsregeln sind leicht zu überwachen.
  21. Die Trainingsgruppe ist vorab über Hygieneregeln zu informieren.
  22. Es muss ein Händedesinfektionsmittel zur Verfügung stehen.
  23. Übungsleiter und Teilnehmer mit Corona-Symptomen sind ausgeschlossen. Ebenso Personen, in den letzten 14 Tagen Kontakt zu einer Person hatten, die positiv auf SARS-CoV getestet worden ist.
  24. Für jede Trainings- und Übungsmaßnahme ist eine verantwortliche Person zu benennen, die für die Einhaltung aller Auflagen und Regelungen verantwortlich ist.
  25. Die Namen aller Trainings- bzw. Übungsteilnehmer*innen sowie der Name der verantwortlichen Person sind in jedem Einzelfall – d. h. für jede Trainings- und Übungseinheit – zu dokumentieren. Es eine Kontaktmöglichkeit (z.B. Email oder Handy) festzuhalten.
  26. Im Vorfeld der Trainings- und Übungseinheit ist ferner eine Belehrung über die Verhaltens- und Hygienestandards durchzuführen und zu dokumentieren (z. B. Händedesinfektion, Husten- und Niesetikette, Abstand etc.).
  27. Kontakte außerhalb der Trainings- und Übungszeiten sind auf ein Mindestmaß zu beschränken, dabei ist die Einhaltung eines Sicherheitsabstands von mindestens eineinhalb Metern zu gewährleisten.
  28. Jeder Übungsleiter muss dem Vorstand vor dem Wiedereinstieg gegenüber schriftlich dokumentieren, dass er diese Regeln gelesen und verstanden hat und einhalten wird.

Diese Regeln sind der Corona-Verordnung für Sportstätten (CoronaVO Sportstätten), den Vorgaben der Stadt Geislingen und den Empfehlungen einiger Sportverbände entnommen.

Lange Rede, kurzer Sinn: Wenn Ihr das Gefühl habt, unter diesen strengen Auflagen Sport so betreiben zu können, dass es noch Spaß macht, dann meldet Euch bei mir und wir können die Bedingungen abklären und die Möglichkeiten ausloten. Ich stelle dann auch die notwendigen Regelwerke und Formulare zur Verfügung.

Nach den Pfingstferien kommen weitere Vorgaben und alles könnte noch lockerer, aber auch wieder verschärft werden.

Ihr Dr. Stephan Schweizer

1. Vorsitzender der TG Geislingen