Handball Jugend – Bezirksligen: Kompletter Erfolg im männlichen Bereich

Jochen Schreitmüller – 05.02.2018

Einen kompletten Erfolg durfte die TG Geislingen bei den Spielen im männlichen Bereich feiern. Die B-männlich war gegen die SG Herbrechtingen/Bolheim von den ersten Minuten an spielbestimmend. Nach der 12:5 Führung in der fünfzehnten Minute ließ die Konzentration in der TG-Abwehr etwas nach, ohne dass der Vorsprung ernsthaft bis zum 16:10 Pausenstand in Gefahr geriet. Auch nach dem Wechsel hatten die ersatzgeschwächten Gäste wenig Mittel, um die Kreise der torgefährlichen Finn Urbaniak, Simon Just und Gentian Krasniqi einzuengen, so dass die TG verdient mit 30:18 gewann.

Eine weitere Leistungssteigerung zeigte die C-männlich, die den Tabellendritten HSG Oberkochen/Königsbronn mit 25:23 besiegte. Schon in der ersten Hälfte deutete sich die Überraschung an. Die körperliche Überlegenheit der Gäste machte Geislingen durch spielerische Raffinesse wett und lag ständig zwei, drei Toren in Führung. Zudem gaben Joscha Klawitter und Paul Thieme mit starken Torhüterleistungen der Mannschaft den notwendigen Rückhalt. Die HSG schien zwar beim 17:19 das Spiel zu kippen, aber postwendend gelang Yanaz Can und Fatlind Kanberi der 19:19-Ausgleich. Schön herausgespielte Treffer von Magnus Boni und Emirhan Kaylayci brachte für die TG am Ende den vielumjubelten 25:23 Sieg.

Die männliche D-Jugend machte sich das Leben beim 21:18-Erfolg gegen Wangen selber schwer. Sage und schreibe über zwanzig hundertprozentige Chancen wurden vergeben bzw. vom überragenden Torwart der Gastgeber entschärft. Erst fünf Minuten vor Spielende machte Giacomo Mastro und Timo Röder mit ihren Treffer zum 21:18 alles klar.

Die einzige Niederlage für die TG gab es bei der D-weiblich bei der SG Hofen/Hüttlingen. In einem torarmen Spiel lag Geislingen bereits zur Pause mit 7:3 im Rückstand. Aber auch nach dem Wechsel waren es ausschließlich die beiden Auswahlspielerinnen Freya Gajo und Esin Acar, die Tore für die TG erzielen konnten, so dass die 18:12-Niederlage nicht zu verhindern war.